Ende 2005 fanden wir über Google Earth rein zufällig ein Grundstück von fast 1.400 qm mitten im alten Langenselbold.

Verzaubert hat uns der alte große Baumbestand der am Rande des Grundstücks seit Jahrzehnten heranwuchs. (Quelle: Google Earth)

Quelle: Oliver Titze
Mit dem Eigentümer waren wir uns schnell einig, es konnte los gehen.
Für uns eine Selbstverständlichkeit das Architektenbüro Norbert Grassmann in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Bauplanung und Bauleitung zu beauftragen.
Die Angebotseinholung war von seiner Seite schnell erledigt. Die Vergabe eine Formsache.
Schon in der ersten Woche hatten wir das Gefühl zu tief zu liegen, was uns als Laien aber aufgrund des großen Grundstückes und der Beschwichtigung des Architekten nicht unbedingt gleich schlaflose Nächte bereitete. Zumal dieser als Diplom Ingenieur das Bauen ja studiert hatte. Wir hatten also in seine Fachlichkeit blindes Vertrauen. (Was wir bitter bereuen würden)
Nachdem die Bodenplatte und die wenigen Stützpfeiler (viele Bodentiefe Fensterflächen) erstellt wurden kam es zur heftigen Diskussion vor Ort. Auch der Rohbauer äußerte seine Bedenken, das wir zu tief wären. Immer noch beschwichtigte der Architekt Norbert Grassmann "wir könnten uns das halt noch nicht vorstellen, alles wäre O.K:"
Nach der Einschalung der Erdgeschoßdecke wurde dann von mir ein Baustopp zwecks Klärung ausgesprochen.
Dies ist eine weitragende Entscheidung! Der Architekt haftet als Bauleiter nur bis zum Baustopp, danach derjenige der den Baustopp ausgerufen hat. Wir haben uns sofort um rechtlichen Rat bemüht. Hier ist es sehr schwer den richtigen Baurechtler sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht zu finden.
Der Architekt Norbert Grassmann meldete den Schaden seiner Haftpflicht-Sparkassen-Versicherung, diese bestätigte die Haftung und teilte mit sie wolle den Schaden bezahlen. (Schon hier fing der Architekt an zu lügen, er schrieb in seinem Schuldeingeständnis an seine Sparkassen-Haftpflichtversicherung das es keinen schriftlichen Architektenvertrag gab. Dies viel uns aber erst viel später auf.) Dokumentiert im OLG Urteil.
Die Sparkassen-Versicherung teilte mit, man möge doch die Kosten des Schadens mitteilen. Eine Abschlagszahlung für die notwendigen nicht im Angebot des Rohbauers enthaltenen Erdarbeiten (nur Auskofferung Haus sowie 40 m Einfahrtsbereich von der Straße!) erhielten wir von der Versicherung.
Nachdem dann ca. 6 Wochen lang trotz mehrfachem schriftlichem Auffordern wenig bis Garnichts vom Architekten kam, und Norbert Grassmann dann erst einmal 4 Wochen Thailand Urlaub machte, kümmerten wir uns selbst darum.
Ein Gartenbauarchitekt erstellte zwei Varianten, Grundstücksmodellierung bei unverändertem Haus sowie Haus abreissen und Grundstück in Ur-Zustand setzen. Parallel war es dem Architekt trotz seines eingestandenen Fehlers nicht möglich die exakte Höhenlage der Bodenplatte fest zu stellen. Also den IST Stand Zeichnerisch dar zu stellen. Also beauftragten wir dann einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen mit dieser Aufgabe.
Heraus kam, die Grasnarbe an der Ostseite war über 1,90 Meter über Fußboden Wohnzimmer! Dies wurde dann im Beweissicherungsverfahren durch den gerichtlich bestellten Gutachter mit 1,97 Meter exakt festgestellt. (Bezug im OLG Urteil!)
Bis heute behauptet der Architekt und die Versicherung das weder Bäume noch Erde hätten abgetragen werden müssen,
.....1,97 Meter (in Worten: Ein Meter-siebenundneunzig cm) über dem Fußboden des Wohnzimmers
Nachdem dann die Sparkassen-Versicherung von den Kosten (beide Varianten waren ziemlich gleich, ca. 160.000.-€) erfahren hatte, lies diese dann ein Privat-Gutachten erstellen.
Nachdem die Gegenseite dann auf die Erinnerungsschreiben unseres Anwaltes mit immer neuen Verzögerungsgründen antwortete, hatten wir schon den Verdacht hier wird auf Zeit gespielt. Der Einzugstermin war schon längst überschritten, der Vermieter war jedoch so freundlich und lies uns 1 Jahr (trotz Kündigung) länger in der Wohnung wohnen. Unser Sohn war schon längst im Kindergarten angemeldet und musste jeden Tag von Hanau nach Langenselbold in den Kiga gefahren werden.
Aber es kam schlimmer, die Sparkassen-Versicherung zog Ihre Zusage zurück da der von Ihr beauftragte Privat-Gutachter zu dem Ergebnis kam, alles sei so gebaut worden wie geplant! Hier sehen sie das es auch bei den Gutachtern gute und bessere gibt.
Um keine Zeit zu verlieren hat unser Anwalt zu einem sofortigen Beweissicherungsverfahren geraten. Alles andere wäre nur Zeitverschwendung! Und er hatte recht!
Der gerichtlich bestellte und vereidigte Bausachverständige kam dann in einem sehr ausführlichen Gutachten zu den eindeutigen Ergebnis das hier ein klarer Architektenfehler des Norbert Grassmann vorlag. Sehr positiv überrascht waren wir vom Richter des OLG FFM. Dieser beschäftigte sich in mehreren Sitzungen sehr ausführlich mit dem Fall.
Fast schon unglaublich wie Detailgetreu er die Wiedergabe des gesamten Verlaufes und deren Konsequenzen erkannte und wiedergab. Die Gegenseite hatte zwar versucht auch hier alle (un) fairen Register zu ziehen, der Senat hatte aber zu jedem Zeitpunkt den Überblick.
Auf Wunsch des Beklagten Architekten wurde der Gerichts-Gutachter nochmals persönlich angehört. Für den Beklagten eine Blamage. Der Gutachter lies keinen Zweifel an der fehlerhaften Arbeit des Architekten Norbert Grassmann, mehr noch der von der Sparkassenversicherung beauftragte Privat Gutachter wurde in seiner Fachlichkeit förmlich zerrissen, zumal dieser eine Todsünde beging, er gab eine juristische Bewertung zu dem Fall ab.
Der Schuss ging also nach hinten los.
Wie ein Chamäleon die Farbe wird hier von der Gegenseite die Strategie gewechselt, vergleicht man mal die Klageerwiederungsschriften so wird man feststellen das die Gegenseite sich selbst ad absurdum führt.
Trotz des eindeutigen Urteils des OLG FFm verweigert die Berufshaftpflichversicherung (Sparkassenversicherung) des verurteilten Architekten Norbert Grassmann die Schadenregulierung. Mehr noch, obwohl der Architekt zu Beginn ein schriftliches Schuldeingeständnis gegenüber seiner Sparkassen-Versicherung abgebeben hat, kann er sich nun an nichts mehr erinnern.
Architekt Norbert Grassmann behauptet allen Ernstes das der Bauherr die Tieflage so gewollt hat. Schauen Sie sich bitte dazu die Fotos an. Sie brauchten eine Leiter um vom Wohnzimmer in den Garten zu gelangen.
Uns fehlen einfach die Worte, Herr Dipl. Ing. Grassmann.