update 18.Januar 2012
Informationsseite
über einen nachgewiesenen, schwerwiegenden, Architekten Fehler, dessen Schuld- und Haftung durch das OLG-FFM rechtskräftig ausgeurteilt wurde und seine Folgen.
(Streitwert 245.000,00 € + Gerichts, Rechtsanwalts, Gutachterkosten)
Beauftragter und verurteilter Architekt:
Hr. Norbert Grassmann Langenselbold
der erst alles schriftlich gestanden hat und nun vor Gericht lügt das einem schlecht wird
Berufshaftpflichtversicherung:
Sparkassenversicherung
die zahlen muss aber nicht zahlen will und mit dem Geld der Versicherten Wiederspruch einlegt und Wiederspruch einlegt usw.
Sie erhalten Einblick in den Alptraum eines Bauherrn der einen Architekten mit der Bauplanung- und Bauleitung beauftragte.
Sie werden Informationen erhalten die Sie erschrecken werden, denn so etwas könnte jedem Bauherrn jederzeit passieren.
Mir nicht, gibt`s nicht……Glauben Sie mir!
Sie erfahren welche rechtlichen Möglichkeiten man hatte, sie erfahren aber auch mit welch perfiden und dreisten Behauptungen der Prozess (bis heute) durch den zum Schadenersatz verurteilten Architekten Norbert Grassmann und seiner dahinter stehenden Berufs-haftpflichtversicherung (Sparkassenversicherung) in die Länge gezogen wird.
Obwohl
· Der Architekt schriftlich seinen schwerwiegenden Fehler einräumte
· Das OLG FFM Ihn zu vollen Schadenersatz verurteilte
· Nach dem Urteil 100.000,00 € angeboten wurden
· Die Pressesprecherin vollmundig der Hessenschau im Interview
mitteilte
"...man wolle ja zahlen, es müsse nur geklärt werden welche Höhe!"
· 2 Gerichts-Gutachten die eingeklagten Kosten in vollem Umfang
bestätigten
wird immer wieder versucht die Sache in die Länge zu ziehen. Mehr noch, Herr Grassmann lässt durch seinen Anwalt mitteilen, das wir alles so wollten.
Es wird gelogen das sich die Balken biegen.
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, nach mehr als 5 Jahren Rücksichtnahme auf den verurteilten Architekten Norbert Grassmann, nun die Öffentlichkeit zu informieren.
Die unglaubliche Vorgehensweise der Sparkassenversicherung öffentlich zu machen. Denn diese hofft, dass uns die finanziellen Mittel zur Fortführung des Prozesses ausgehen werden und diese sich dann mit einem billigen Vergleich der Sache entledigen kann. Denn eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Klagen nicht.
Wir müssen also jeden Prozesstermin, Gutachter, Rechtsanwalt in Vorkasse leisten.
Derzeit haben wir über 50.000.-€ Verfahrenskosten (Gutachter, Gericht, Rechtsanwälte, Auslagen etc.)
Wir ziehen das notfalls bis zum BGH durch!
Die eingestellte Informationen beruhen auf Fakten, diese sind jederzeit belegbar und wurden/werden im Prozess verwendet.
Aus rechtlicher oder taktischer Sicht ist es nicht immer möglich alles zu veröffentlichen.
Es ist keinesfalls beabsichtigt die Berufssparte Architekt/Bauleiter zu diskreditieren.
Es geht alleinig um die zu Schadenersatz verurteilte Person Herrn Norbert Grassmann aus Langenselbold und der Sparkassenversicherung in dem Fall
OLG-FFM Az. .: 2 U 255/08 v. 25.06.2009
Veröffentlichung beruht auf
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2002 - 17 U 97/02